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Für alle Rechtsgeschäfte mit David Bernau sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrages erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.


 

1.Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

1.1.Jeder an David Bernau erteilte Kreativauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.

1.2.Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen David Bernau insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.

1.3.Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von David Bernau weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

1.4.Bei Verstoß gegen Punkt 1.2. und 1.3. hat der Auftraggeber David Bernau eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.5.David Bernau überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

1.6.Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.7.David Bernau bleibt in jedem Fall, selbst bei Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.8.Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

1.9.Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben - soweit nicht anders vereinbart - beim jeweiligen Autor, Ersteller, Fotografen, Bildagentur oder Softwarehersteller.


 

 

2.Vergütung

 

2.1.Vergütungen werden als Nettobeträge angegeben.

2.2.Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

2.3.Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

2.4.Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.5.Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist David Bernau berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und dem ursprünglichgezahlten zu verlangen.

2.6.Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die David Bernau dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

2.7. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Mit Abnahme der Entwürfe ist 50% der Vergütung fällig. Im Falle einer Abnahme der Entwürfe in Teilen, ist bei Erhalt der ersten Teilabnahme an David Bernau eine Teilzahlung zu leisten, die 50% der vereinbarten Gesamtvergütung beträgt.

2.8.Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von David Bernau hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig.


 

 

3.Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten

 

3.1.David Bernau ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, David Bernau entsprechende Vollmacht zu erteilen.

3.2.Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von David Bernau abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, David Bernau im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

3.3.Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet.

3.3.1.Für Fahrtkosten werden pauschal 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt.

3.3.2.Über Fahrtkosten und üblichen Büronebenkosten hinausgehende Spesen werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber verursacht.

3.3.3.Der Auftraggeber kann jederzeit die hierfür zugrundeliegenden Belege einsehen.


 

 

4.Herausgabe von Daten

 

4.1.Hat David Bernau dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von David Bernau verändert werden.

4.2.David Bernau haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von David Bernau ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

4.3.Die Herausgabe von „offenen Daten“ z.B. 3D-Produktionsdateien, Projektdateien, Ebenendateien und weiteren Daten, muss gesondert vereinbart und entsprechend vergütet werden.


 

 

5.Haftung

 

5.1.Die Haftung von David Bernau bei eigenem Verschulden (Mängelhaftung) beschränkt sich auf die im Vertrag niedergelegten Leistungen. Die Haftungssumme beträgt dabei maximal das Zweifache der Vertragssumme.

5.2.Sofern keine erheblichen Mängel vorhanden sind, erstreckt es sich auf maximal zwei Korrekturläufe pro Arbeitsauftrag. Alle darüber hinaus gehenden Korrekturen müssen gesondert nach dem jeweiligen Stundensatz vergütet werden.

5.3.David Bernau verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

5.4.Sofern David Bernau notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von David Bernau. David Bernau haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.5.Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

5.6.Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von David Bernau.

5.7.Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet David Bernau nicht.

5.8.Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei David Bernau geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.


 

 

6.Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

6.1.Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. David Bernau behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6.2.Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann David Bernau eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

6.3.Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an David Bernau übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber David Bernau von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


 

 

7.Kündigung des Auftrages

 

7.1.Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für die Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerruf bar.

7.2.Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist David Bernau berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden.

7.3.David Bernau zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an und verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen.

7.4.Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt.

7.5.Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an David Bernau zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.


 

8.Schlussbestimmung

 

8.1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von David Bernau

8.2.Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.


 

9.Änderungen und Ergänzungen

 

9.1.Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.

9.2.Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.

9.3.Entgegenstehende Einkaufs-, Geschäfts- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch meinerseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.